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Gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Warum sollte ich meine Krankenkasse wechseln?

Es gibt drei gute Gründe, die Krankenkasse zu wechseln: niedrigere Beiträge, mehr Zusatzleistungen und ein besserer Service.
Während es vor Jahren unwichtig war, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse man versichert war, unterscheiden sich die Kassen heute immer erheblicher voneinander. Ein Vergleich der einzelnen Kassen und ein Wechsel lohnt sich also durchaus. Es gilt die gesetzliche Vorgabe: Jede Krankenkasse, die bundesweit arbeitet, muss jeden Versicherten aufnehmen – selbst bei Vorerkrankungen oder Behinderungen.

Jede Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag

Jede Krankenkasse erhebt ihren eigenen Beitragssatz. Bis Ende 2014 war dieser mit 15,5 Prozent bei allen Kassen gleich hoch. Der Arbeitgeber übernahm hierbei 7,3 Prozent. Ein angestellter Arbeitnehmer zahlte ebenfalls 7,3 Prozent – zuzüglich eines Sonderbeitrags in Höhe von 0,9 Prozent. Seit Januar 2015 hat sich dies geändert. Der Grundbeitrag liegt seitdem bei 14,6 Prozent und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt (je 7,3 Prozent). Um ihre Kosten zu decken, können die Kassen jedoch einen Zusatzbeitrag erheben, der ebenfalls zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt wird.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Beispiel für die Beitragsgestaltung einer Krankenkasse

Ein angestellter Arbeiter verdient im Monat 3.000 Euro brutto. Seine Krankenkasse erhebt den Grundbeitrag von 14,6 Prozent und einen Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent. Insgesamt zahlt der Angestellte damit 234 Euro monatlich (219 Euro Grundbeitrag und 15 Euro Zusatzbeitrag) für seine Krankenversicherung. Sein Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte.

Wer zahlt was?

  • Arbeitgeber (7,8 %) 234 Euro
  • Arbeitnehmer (7,8 %) 234 Euro
  • Beitrag gesamt 468 Euro

Der Zusatzbeitrag ist entscheidend

Der Zusatzbeitrag ist der wichtigste Grund für einen Wechsel. Denn er unterscheidet sich von Kasse zu Kasse – und der Unterschied ist
mitunter groß. Während die günstigste Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von 0,39 Prozent verlangt, erhebt wiederum die teuerste Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von 1,9 Prozent. Somit schwankt der Gesamtbeitrag derzeit zwischen 14,6 und 16,8 Prozent. Auf das Jahr gerechnet kann das einen deutlichen Unterschied ausmachen. Unser Beispiel veranschaulicht dies. Sie stellt dar, was ein Angestellter, der im Monat 3.000 Euro brutto verdient, bei verschiedenen Kassen zahlen müsste und welche Ersparnisse pro Jahr möglich sind.

  • Bei 14,6 Prozent: 438 EUR
  • Bei 16,8 Prozent: 504 EUR

Sonderkündigungsrecht

Wenn eine Kasse zum ersten Mal einen Zusatzbeitrag erhebt oder ihn erhöht, haben Sie übrigens ein Sonderkündigungsrecht.

Zusatzleistungen und Serviceangebot

Neben der Beitragshöhe spielen aber auch die Zusatzleistungen und der Service einer Kasse eine wichtige Rolle. Eine Krankenkasse kann beispielsweise einen vergleichsweise hohen Zusatzbeitrag verlangen, dafür aber viele Zusatzleistungen und einen besonders guten Kundenservice bieten. Jeder Versicherte muss daher selbst entscheiden, was ihm wichtiger ist: ein möglichst günstiger Beitrag oder Zusatzleistungen wie ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Osteopathie.

Auch günstige Krankenkassen haben viel zu bieten

Krankenkassen mit einem niedrigen Zusatzbeitrag bieten auch durchaus attraktive Zusatzleistungen oder einen guten Service. Es ist nicht leicht, in diesem Tarifdickicht den Überblick zu behalten. Ein Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt sich für Sie in jedem Fall. Zumal Gesundheitsexperten davon ausgehen, dass die Zusatzbeiträge der Kassen in den nächsten Jahren weiter ansteigen werden.

Wechsel der Krankenkassen leicht gemacht

Wer sich für einen Wechsel der Kasse entschieden hat, muss dabei keine Angst vor den Formalitäten haben. Der Kassenwechsel ist ab dem 01.01.2021 noch leichter, da die neue Krankenkasse die Übermittlung der Kündigung über ein elektronisches Meldeverfahren übernimmt. Sie müssen dementsprechend nicht mehr selbst kündigen. Des Weiteren sind Sie nicht für immer an Ihre neue Kasse gebunden: Bei Bedarf kann die Krankenkasse auch grundsätzlich schon spätestens nach 12 Monaten wieder gewechselt werden.

Arbeitnehmer sparen weiterhin

Seit dem 01.01.2019 haben sich die Regeln für den Zusatzbeitrag geändert. Arbeitnehmer müssen nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrags übernehmen, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Wer zu einer günstigen Krankenkasse wechselt, kann jedoch nach wie vor beim Beitrag sparen.

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen hier gerne weiter.

{fATools:gkvrechner}

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